AGBS
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Der Auftragnehmer nimmt Aufträge nur zu den nachstehenden Bedingungenan. Mündliche Abreden wurden nicht getroffen. Abweichende Vereinbarungenbedürfen der Schriftform. 

2. Ein Vertrag kommt erst mit Zugang einer schriftlichen Annahmeerklärungdurch den Auftragnehmer zustande. Der Leistungsumfang bestimmt sich alleindurch den schriftlich fixierten Inhalt dieses Vertrages oder eine als„Leistungsverzeichnis“ gekennzeichneten Anlage 1 zu diesem. Werden weitere Leistungenbeauftragt, bedarf dies der Form des Hauptvertrages. 

3. Schriftlich meint in Textform (§126b BGB), d.h. sie ist auch dannwirksam wenn sie als email oder in sonstiger textlich fixierter Form abgegebenwurde, dies schließt besonders auch What’s App oder mobile Textnachrichte mitein. 

4. Beide Vertragsparteien verpflichten sich über den Inhalt des Vertrages,insbesondere Preise, sowie alle im Zusammenhang der Vertragsabwicklungerlangten Informationen auch nach Ende des Vertrages Stillschweigen zu bewahren.Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Genehmigung durch denVertragspartner.

5. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die für eine ordnungsgemäßeAusführung des Auftrages notwendigen Informationen im vereinbarten Zeitraum zurVerfügung zu stellen. 

6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über besondereGefahren und Risiken am Einsatzort rechtzeitig vor Aufnahme der Arbeiten zuinformieren. 

7. Die Zurverfügungstellung der Informationen ist eine alleinige Bringschulddes Auftraggebers. Für Schäden und zeitliche Verzögerungen die Aufgrundmangelnder Informationen durch den Auftraggeber zurückzuführen sind trägt derAuftragnehmer keine Mitschuld und übernimmt hierfür auch keine Verantwortung. 

8. Der Auftragnehmer verpflichtet sich für den Fall, dass die vereinbartenund zur Verfügung gestellten Informationen seiner Auffassung nach unzureichendsind, dies gegenüber dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 

9. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist es die Aufgabe desAuftraggebers dafür Sorge zu tragen, dass die Koordination derArbeitsschutzmaßnahmen nach § 8 ArSchG durchgeführt wird. Für Schäden, die aufeiner Verletzung dieser Pflicht beruhen, haftet der Auftragnehmer nicht. 

10. Der Auftraggeber hat dafür einzustehen, dass das dem Auftragnehmer zurVerfügung gestellte Material gleich welcher Art, sich in einem Zustandbefinden, dass es den anerkannten Regeln und dem Stand der Technik entspricht. 

11. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, Mängel an ihm zur Verfügunggestellten Material dem Auftraggeber zu melden. Er ist berechtigt die Arbeitohne Verlust seines Vergütungsanspruchs auszusetzen oder zu beenden, wenn dieMängel nicht unverzüglich durch beseitigt werden. 

12. Die Vergütung richtet sich nach der individualvertraglichenVereinbarung. Zum Abzug berechtigende Minderleistungen oder Mängelleistungenmüssen schriftlich dokumentiert sein und dem Auftragnehmer spätestens binnendrei Tagen nach Kenntniserlangung mitgeteilt werden. 

13. Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber eine Rechnung stellen, dieneben einem Leistungsverzeichnis auch Angaben über denFälligkeitszeitpunkt der Vergütung und die Zahlungsmodalitäten enthält. 

14. Sofern nicht ausdrücklich anderslautend vereinbart steht dem Auftragnehmerdas Recht zu nach erbrachten Teilleistungen Abschlagsrechnungen zu stellen. 

15. Widerspricht der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt derRechnung dem enthaltenen Leistungsverzeichnis, trägt er die Beweislast dafür,dass (Teil) Leistungen nicht erbracht worden sind.  

16. Im Fall des Verzuges ist der Betrag zu Verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt acht Prozentpunkte p.A. über dem jeweiligenBasiszinssatz. Sofern der Auftragnehmer Verbraucher i.S.d. § 13 BGB ist,beträgt der Zinssatz 5 Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.

17. Der Auftragnehmer verpflichtet sich seine Leistungen in einemangemessenen Umfang zu versichern. 

18. Der Auftragnehmer haftet nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. EineHaftung für Vermögensschäden und entgangenem Gewinn die über die Deckungssummeder Haftpflichtversicherung des Auftragnehmers hinausgehen ist ausgeschlossen.Dies Haftungsbeschränkung erstreckt sich auch auf Ansprüche Dritter, welche inden Schutzbereich des Vertrages einbezogen werden. 

19. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitzdes Auftragnehmers. 

20. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen unerfüllbaroder unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigenBestimmungen hiervon unberührt. Für diesen Fall tritt an die Stelle derunwirksamen Klausel, die Bestimmung welche dem Vertragszweck, der Rechtslageund dem Willen der Parteien am ehesten entspricht.
INSTAGRAM
JETZT ANFRAGEN
HELLO@DJMIKA.DE
+49173 / 738 52 19
made by BUBORI